Begriff

Die Unterlage für spätere Arbeiten ist ein Dokument, in dem die arbeitsschutzrelevanten Angaben für die Ausführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage zusammengestellt werden. Sie soll den Merkmalen der baulichen Anlage Rechnung tragen. Ziel ist es, denjenigen, die spätere Arbeiten an der baulichen Anlage durchführen, die notwendigen Informationen zu verschaffen, um die Arbeiten sicher und gesundheitsgerecht planen und durchführen zu können. Gleichzeitig sollen damit auch langfristig wirtschaftliche Lösungen gewährleistet werden. Spätere Arbeiten im Sinne der Baustellenverordnung umfassen v. a. vorhersehbare Arbeiten an baulichen Anlagen. Dies sind Arbeiten, die zur Bewahrung und Wiederherstellung der notwendigen Gebrauchseigenschaften einer baulichen Anlage, sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands einschließlich der technischen Gebäudeausrüstung wiederholt durchgeführt werden müssen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Pflicht zur Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten beruht auf § 3 Abs. 2 Baustellenverordnung (BaustellV).

Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 32 (RAB 32) gibt den Stand der Technik bezüglich der Unterlage für spätere Arbeiten wieder. Sie wurden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt. Die RAB 32 enthält inhaltliche Mindestanforderungen und Empfehlungen für eine Unterlage für spätere Arbeiten.

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