Die Mindestgröße von Unterkünften richtet sich nach Tab. 1:
Anzahl der Bewohner pro Schlafbereich | Nutzfläche der Unterkunft pro Bewohner | Davon für den Schlafbereich bzw. Schlafbereich mit Vorflur zur Verfügung stehende Fläche pro Bewohner |
---|---|---|
bis 6 | mind. 8 m2 | mind. 6 m2 |
mehr als 6 bis max. 8 | mind. 8,75 m2 | mind. 6,75 m2 |
Tab. 1: Mindestgröße von Unterkünften
Diese Minimalgrößen dürften allerdings nur dann realisierbar sein, wenn Küchen- und Sanitärbereiche zusätzlich gestellt oder in anderen Bereichen mit genutzt werden können (s. u.).
Die lichte Raumhöhe muss mind. 2,50 m betragen (Ausnahmen nach Baurecht der Länder möglich).
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