Die Mindestgröße von Unterkünften richtet sich nach Tab. 1:

 
Anzahl der Bewohner pro Schlafbereich Nutzfläche der Unterkunft pro Bewohner Davon für den Schlafbereich bzw. Schlafbereich mit Vorflur zur Verfügung stehende Fläche pro Bewohner
bis 6 mind. 8 m2 mind. 6 m2
mehr als 6 bis max. 8 mind. 8,75 m2 mind. 6,75 m2

Tab. 1: Mindestgröße von Unterkünften

Diese Minimalgrößen dürften allerdings nur dann realisierbar sein, wenn Küchen- und Sanitärbereiche zusätzlich gestellt oder in anderen Bereichen mit genutzt werden können (s. u.).

Die lichte Raumhöhe muss mind. 2,50 m betragen (Ausnahmen nach Baurecht der Länder möglich).

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