Atemschutz (Partikelfilter P2) ist erforderlich, wenn trockener Zement unter Staubentwicklung ohne staubmindernde Maßnahmen verarbeitet wird, z. B. mit Wasser angemischt wird.
Atemschutz nur bei starker Staubentwicklung
Erfolgt das Anmischen in geschlossenen Anlagen bzw. mit Absaugung oder werden staubarme Produkte verwendet, ist kein Atemschutz erforderlich. Beim Verarbeiten von feuchtem Zement oder zementhaltigen Produkten ist ebenfalls kein Atemschutz erforderlich.
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