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Umgang mit Zement / 2.2 Erkrankungen der Atemwege

Dr. rer. nat. Klaus Kersting
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Die Erkrankungen der Atemwege durch das Einatmen von Zementstaub werden in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Hintergrund ist zum einen, dass Zement mit dem Gefahrenhinweis H335 "Kann die Atemwege reizen" gekennzeichnet ist. Zum anderen werden seit 2008 Produkte angeboten, die beim Anmischen deutlich weniger Staub freisetzen.

Über Atemwegserkrankungen aufgrund des Einatmens von Zementstaub wird schon in der MAK-Wertbegründung für den MAK-Wert von Portlandzement berichtet (DFG, 1993) berichtet. Hier zeigt die Auswertung von epidemiologioschen und tierexperimentellen Untersuchungen "irritative und entzündliche Reaktionen, besonders im oberen Respirationstrakt, nach Exposition gegenüber Zementstaub". Der zwischenzeitlich geltende Grenzwert für Portlandzement ist wieder zurückgezogen worden, weil der genannte Wert von 5 mg/m³ nicht vor Reizungen schützt und die Daten nicht ausreichen, um einen Grenzwert festlegen zu können (DFG, 2012). Die MAK-Kommission hat Portlandzementstäube aber auch der Krebskategorie 3 zugeordnet. Diese Kategorie gilt für Stoffe, bei denen es Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung gibt. Für eine endgültige Zuordnung liegen allerdings keine ausreichenden Daten vor (DFG, 2012).

In vielen Bereichen wird der Zement als verarbeitungsfertiges Produkt angeliefert (z. B. als Transportbeton oder Werkfrischmörtel). Andere Produkte werden maschinell in "geschlossenen" Systemen auf der Baustelle gemischt, sodass die Verarbeiter nicht gegenüber Zementstaub exponiert sind. Nur bei Produkten, die als Sackware in Verkehr gebracht und von den Verarbeitern von Hand angemischt werden, besteht die Gefahr der Exposition durch Zementstaub. Im Bereich zementhaltiger Fliesenkleber und Spachtelmassen werden Produkte angeboten, die ein deutlich reduziertes Verstaub...

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