Das Ergebnis der Prüfung muss dokumentiert werden, dabei müssen mindestens folgende Informationen enthalten sein:

  • Anlagenidentifikation,
  • Prüfdatum,
  • Art der Prüfung,
  • Prüfungsgrundlagen,
  • Prüfumfang,
  • Wirksamkeit und Funktion der getroffenen Schutzmaßnahmen,
  • Ergebnis der Prüfung,
  • Frist bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung sowie
  • Name und Unterschrift des Prüfers und bei Prüfung durch zugelassene Überwachungsstellen zusätzlich Name der zugelassenen Überwachungsstelle (Bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten: elektronische Signatur).

Zugelassene Überwachungsstellen erstellen eine Prüfbescheinigung über das Ergebnis der Prüfung.

Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen müssen während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort aufbewahrt werden, dies kann auch in elektronischer Form erfolgen.

 
Achtung

Prüfplakette für Aufzugsanlagen

Zusätzlich zu Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen muss in der Kabine von Aufzugsanlagen eine Kennzeichnung (z. B. Prüfplakette) mit folgenden Angaben deutlich sichtbar und dauerhaft angebracht sein:

  • Monat und Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung,
  • festlegende Stelle.

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