(1) Die biophysikalisch relevanten Expositionswerte für Laserstrahlung lassen sich anhand der nachstehenden Formeln bestimmen. Welche Formel zu verwenden ist, hängt von der Wellenlänge und der Expositionsdauer ab. Die Ergebnisse sind mit den entsprechenden Expositionsgrenzwerten[1] (EGW) der Tabellen A4.3 bis A4.5 zu vergleichen. Für die jeweilige Laserstrahlenquelle können mehrere Expositionsgrenzwerte relevant sein.

 

(2) Die in den Tabellen A4.3 bis A4.5 als Berechnungsfaktoren verwendeten Koeffizienten sind in Tabelle A4.6, die Korrekturfaktoren für wiederholte Exposition sind in Tabelle A4.7 aufgeführt.

P Leistung, ausgedrückt in Watt (W);
A Fläche, ausgedrückt in Quadratmeter (m²);
E, E(t) Bestrahlungsstärke oder Leistungsdichte: die auf eine Fläche einfallende Strahlungsleistung je Flächeneinheit, ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter (W · m-2); die Werte E und E(t) werden aus Messungen gewonnen oder können vom Hersteller der Arbeitsmittel angegeben werden;
H Bestrahlung: das Integral der Bestrahlungsstärke über die Zeit, ausgedrückt in Joule pro Quadratmeter (J · m-2);
t Zeit, Expositionsdauer: Δt = t2 - t1, ausgedrückt in Sekunden (s);
λ Wellenlänge, ausgedrückt in Nanometern (nm);
γ Empfangswinkel: der ebene Winkel innerhalb dessen ein Empfänger auf optische Strahlung anspricht, auch Gesichtsfeld genannt, ausgedrückt in Milliradiant (mrad);
γP Grenz-Empfangswinkel, ausgedrückt in Milliradiant (mrad);
D Durchmesser der Messblende; die Messblende ist die kreisförmige Fläche mit dem Durchmesser D, über die Bestrahlungsstärke und Bestrahlung gemittelt werden;
α Winkelausdehnung einer Quelle, ausgedrückt in Milliradiant (mrad);
L, L(t) Strahldichte der Quelle, ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter pro Steradiant (W · m-2 · sr-1);
G integrierte Strahldichte: das Integral der Strahldichte über eine bestimmte Expositionsdauer, ausgedrückt in Joule pro Quadratmeter pro Steradiant (J · m-2 · sr-1); Strahlungsenergie je Flächeneinheit einer Abstrahlfläche je Einheitsraumwinkel der Emission.

Tab. A4.1 Zuordnung der Tabellen für die Expositionsgrenzwerte zu den Wellenlängenbereichen

Wellenlänge λ in nm Wellenlängenbereich Betroffenes Organ Tabelle für die Expositionsgrenzwerte
100[2] – 400 UV Auge A4.3, A4.4
Haut A4.5
400 – 600 sichtbar Auge A4.4
400 – 700 sichtbar Auge A4.3, A4.4
Haut A4.5
700 – 1 400 IR-A Auge A4.3, A4.4
Haut A4.5
1 400 – 106 IR-B, IR-C Auge A4.3, A4.4
Haut A4.5

Tab. A4.2 Akute und Langzeitwirkungen von Laserstrahlung

Wellenlänge λ in nm Wellenlängenbereich Betroffenes Organ Schädigung
100[3] – 400 UV Auge

Hornhautentzündung

Bindehautentzündung

Grauer Star
Haut

fotosensitive Reaktionen

Hautrötung

Verstärkte Pigmentierung

Beschleunigte Prozesse der Hautalterung

Verbrennung der Haut

Hautkrebs
400 – 600 sichtbar Auge fotochemische Netzhautschädigung
400 – 700 sichtbar Auge Netzhautschädigung
Haut

fotosensitive Reaktionen

Verbrennung der Haut
700 – 1 400 IR-A Auge

Grauer Star

Verbrennung der Netzhaut
Haut Verbrennung der Haut
1 400 – 2 600 IR-B Auge

Grauer Star

Verbrennung der Hornhaut
2 600 – 106 IR-C Auge Verbrennung der Hornhaut
1 400 – 106 IR-B, IR-C Haut Verbrennung der Haut

Tab. A4.3 Expositionsgrenzwerte für die Einwirkung von Laserstrahlung auf das Auge, kurze Expositionsdauer (t < 10 s)

Tab. A4.3 Fortsetzung

Tab. A4.4 Expositionsgrenzwerte für die Exposition des Auges durch Laserstrahlung, lange Expositionsdauer (t ≥ 10 s)

Tab. A4.4 Fortsetzung

Tab. A4.5 Expositionsgrenzwerte für die Exposition der Haut durch Laserstrahlung

Tab. A4.6 Korrekturfaktoren und sonstige Berechnungsparameter

Parameter Gültiger Spektralbereich λ in nm Wert
CA < 700 1
700 – 1 050 100,002 (λ - 700)
1 050 – 1 400 5
CB 400 – 450 1
450 – 600 100,02 (λ - 450)
CC 700 – 1 150 1
1 150 – 1 200 100,018 (λ - 1150)
1 200 – 1 400 8
T1 < 450 10 s
450 – 500 10 · 100,02 (λ - 450) s
> 500 100 s

 

Parameter Biologische Wirkung Wert
αmin alle thermischen Wirkungen 1,5 mrad

 

Parameter Winkelausdehnung in mrad Wert
CE α ≤ αmin 1
αmin < α ≤ 100 α / αmin
α > 100 αmax / αmin bei αmax = 100 mrad
T2 α ≤ 1,5 10 s
1,5 < α ≤ 100 10 · 10[(α - 1,5) / 98,5] s
α > 100 100 s

 

Parameter Expositionsdauer t in s Wert in mrad
γP t ≤ 100 11
100 < t ≤ 104 1,1 · t0,5
t > 104 110

Hinweis:

Die Parameter CE und T2 gelten nur für den Wellenlängenbereich 400 nm < λ ≤ 1 400 nm.

Tab. A4.7 Korrektur bei wiederholter Exposition (Impulsfolgen)

Gültiger Spektralbereich in nm Tmin in s
315 < λ ≤ 400 10-9
400 < λ ≤ 1 050 18 · 10-6
1 050 < λ ≤ 1 400 50 · 10-6
1 400 < λ ≤ 1 500 10-3
1 500 < λ ≤ 1 800 101
1 800 < λ ≤ 2 600 10-3
2 600 < λ ≤ 106 10-7
 

(3) Jede der drei folgenden Regeln ist bei allen Expositionen anzuwenden, die bei wiederholt gepulster oder modulierter Laserstrahlung auftreten. Der restriktivste Wert, der sich im Vergleich mit den Strahlungsdaten, ermittelt nach der jeweiligen Messbedingung, ergibt, ist auszuwählen.

 

1.

Die Exposition durch jeden einzelnen Impuls einer Impulsfolge darf den Expositionsgrenzwert für einen Einzelimpuls dieser Impulsdauer nicht überschreiten.

 

2...

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