Werden Tritte eingesetzt, sollte zunächst die Frage nach den Bedingungen am Einsatzort beantwortet werden. I. d. R. wird man von normalen Verhältnissen ausgehen können und auf Tritte aus konventionellen Werkstoffen, wie Aluminium oder Stahl, bei kleineren Tritten auch Kunststoff, zurückgreifen.

Um das Gleichgewicht – gerade bei Tritten ohne Haltevorrichtung – besser halten zu können, wurden Tritte mit größeren Stufen entwickelt (Abb. 5).

Abb. 5: 2-stufiger Klapptritt mit größerer Stufe[1]

Wesentlich ist auch die Entscheidung, ob Tritte in "Haushaltsqualität" (die Mindestanforderungen der Produktnorm EN 14183 werden gerade erfüllt) oder "Industriequalität" (die Mindestanforderungen werden deutlich übertroffen) eingesetzt werden sollen. Die Einstufung in diese beiden Qualitätsklassen ist nicht genormt, zeigt sich aber im Angebot zahlreicher Hersteller und ist mit Blick auf Haltbarkeit und Sicherheitsreserven bei der Benutzung sinnvoll.

 
Wichtig

Bedingungen am Einsatzort

Sind am Einsatzort erschwerende Bedingungen gegeben, z. B. niedrige Temperaturen, starke Verschmutzung, chemische Stoffe, robuster Betrieb u. a., ist der Auswahl des Trittwerkstoffes eine größere Bedeutung beizumessen.

Holz ist unempfindlich gegen Stoß- und Schlagbeanspruchung. Nach entsprechender Oberflächenbehandlung (jedoch kein deckender Anstrich) ist Holz witterungsunempfindlich. Der Holztritt eignet sich besonders für den Einsatz in Bereichen mit rauem Betrieb, z. B. auf Baustellen.

Stahl hat ein hohes Gewicht und ist ebenfalls stoß- und schlagunempfindlich. Stahl neigt jedoch, auch oberflächenbehandelt, zur Korrosionsbildung. Stahltritte in Industriequalität eignen sich besonders für den Einsatz in trockenen Innenbereichen, z. B. in Maschinenhallen und Lagerhallen. Klapptritte einfacher Qualität aus Stahl sind für den rauen Betrieb jedoch weniger geeignet.

Aluminium ist ein leichter Werkstoff. In chemischen Bereichen besteht die Gefahr starker Korrosionsbildung (z. B. Laugensprödigkeit). Die i. d. R. dünnwandigen Aluminiumtrittbauteile sind auch im rauen Betrieb einsetzbar, wenn sie in Industriequalität ausgeführt sind.

Kunststoffe sind i. d. R. beständig gegen chemische Stoffe. Sie eignen sich deshalb besonders zum Einsatz in Betriebsbereichen der chemischen Industrie. Rolltritte aus Kunststoff sind in Büro- und Handelsbereichen weit verbreitet, da sie leicht und verfahrbar sind. Sie sind dann geeignet, wenn der zur Lagerung notwendige Platz vorhanden ist.

Wegen seiner geringen elektrischen Leitfähigkeit wird Kunststoff als Werkstoff zur Herstellung isolierender Tritte (z. B. Leitertritte aus GFK) verwendet. Isolierende Tritte können in Bereichen, in denen mit dem Auftreten von Berührungsspannung zu rechnen ist, eingesetzt werden. Tritte, die hierfür geeignet sind, tragen eine entsprechende Kennzeichnung die aussagt, dass der Tritthersteller den Nachweis der voll isolierenden Wirkung durch eine Prüfung erbracht hat. Diese kann in Anlehnung an EN 131-2:2017, 5.16. erfolgen.

Unfälle mit Tritten sind häufig auf das Verhalten des Trittbenutzers zurückzuführen. Zu den Unfallursachen zählen z. B.:

  • Verwenden eines ungeeigneten Tritts,
  • Verwenden eines beschädigten Tritts,
  • Aufstellen eines Tritts auf einer ungeeigneten Aufstellfläche,
  • Durchführen von Arbeiten größeren Umfangs,
  • mangelnde Aufmerksamkeit beim Besteigen (Abrutschen) und auf dem Tritt (Fehltritt).

Die aufgezeigten Fehler stellen Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar.

Aus der BetrSichV ergeben sich Pflichten sowohl für den Trittbenutzer als auch für den Unternehmer. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Tritte in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden. Sie sind dort bereitzuhalten, wo sie tatsächlich verwendet werden sollen. In diesem Zusammenhang ist der für die Lagerung notwendige Platzbedarf wichtig. Treppentritte haben den größten Platzbedarf und sollten dort eingesetzt werden, wo sie stets stehen bleiben können. Leitertritte lassen sich meist zusammenklappen und in Nischen verstauen, Rolltritte hingegen nicht. Damit ist auch die Auswahl der Trittbauart dafür ausschlaggebend, ob anstelle eines Trittes (der aufgrund seiner Größe entfernt gelagert werden müsste) ungeeignete Aufstiege, wie z. B. Kästen oder Stühle, verwendet werden.

Damit die Standsicherheit des Trittes während seiner Benutzung erhalten bleibt, darf er nicht auf ungeeignetem Untergrund, z. B. auf geneigten, unebenen, nachgiebigen oder rutschigen Flächen, aufgestellt werden. Schadhafte Tritte dürfen nicht benutzt werden. Sie sind der weiteren Verwendung zu entziehen und dürfen erst wieder eingesetzt werden, nachdem sie einer sachgerechten Instandsetzung unterzogen worden sind.

 
Pflichten des Unternehmers Pflichten des Trittbenutzers
Geeignete Tritte (Bauart, Material und Größe) in ausreichender Anzahl bereitstellen. Keine ungeeigneten "Ersatzaufstiege" (Stühle etc.) verwenden.
Von Tritten auszuführende Arbeiten einschränken. Nur Arbeiten geringen Umfangs von Tritten ausführen.
Trittbenutzer über den sich...

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