(1) Von Feuchtarbeit geht im Friseurhandwerk eine hohe Gefährdung aus, da Feuchtigkeit die Schutzfunktion der Haut gegenüber irritativ oder sensibilisierend wirkenden Stoffen schwächt.

 

(2) Häufige Kontakte der Haut mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten, häufiges Händewaschen – auch im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe - kann zu irritativen Hautschädigungen führen und die Entwicklung von Sensibilisierungen (Allergien) begünstigen.

 

(3) Mit gehäuften Schädigungen ist insbesondere bei einer täglichen Feuchtarbeit über mehrere Stunden zu rechnen. Typische Feuchtarbeiten im Friseurhandwerk sind z.B. das Haarewaschen und das Behandeln (Schneiden, Legen, etc.) von feuchten Haaren.

 

(4) Das ununterbrochene Tragen oder die unsachgemäße Anwendung flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe kann zusätzlich die Entwicklung von Hautschädigungen begünstigen.

 

(5) Haarkosmetika können bei gehäuftem, ungeschütztem Hautkontakt oder sonstiger unsachgemäßer Verwendung (nicht wie vom Hersteller oder im Sicherheitsdatenblatt beschrieben) zu irritativen Hautschädigungen und Sensibilisierungen (Allergien) führen. Dies bezieht sich auf Produkte zur Haarwäsche und -pflege, Haarfärbemittel (diese können z. B. enthalten: p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, Wasserstoffperoxid), Haarbleich- und Haarentfärbungsmittel (diese können z. B. enthalten: Persulfate, Wasserstoffperoxid), Dauerwellflüssigkeiten (diese können z. B. enthalten: Thioglykolate, Fixiermittel, Wasserstoffperoxid), Haarglättungsmittel (diese können entweder Alkali-/Erdalkalihydroxide oder Thioglykolate enthalten) und Stylingmittel (diese können z. B. sensibilisierende Konservierungsmittel enthalten). Es gibt auch Hinweise auf die sensibilisierende Wirkung von pflanzenbasierten Färbemitteln (z. B. kann Hennafarbe p-Phenylendiamin zum Abdunkeln und zur Farbintensivierung enthalten).

 

(6) Ferner können auch Reinigungs- und Desinfektionsmittel bei häufigem Hautkontakt oder unsachgemäßer Verwendung irritative Hautschädigungen und Sensibilisierungen (Allergien) verursachen.

 

(7) Bestimmte, im Friseurhandwerk vorkommende Stoffe (wie z. B. Persulfate, Wasserstoffperoxid, Desinfektionsmittel) können bei unsachgemäßer Verwendung auch aerogen (luftgetragen) zu irritativen Hautschädigungen und Sensibilisierungen (Allergien) führen.

 

(8) Weitere Hilfestellungen zur Beurteilung des Ausmaßes einer Hautgefährdung und zur Auswahl notwendiger Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 401 enthalten.

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