Bei der Planung der messtechnischen Überwachung von Gefahrstoffen in der Luft bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist Folgendes zu beachten:
1. |
die gefahrstoffbezogene Grundlage der Messplanung sind Daten, die die Gefahrstoffkonzentration im untersuchten Medium (Boden, Grundwasser, Anlagen, Mauerwerk, Putz, Trägerwerk, ...) angeben. |
Grundlagen:
Ist die Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten durchgeführt?
1. |
Ist die Einteilung des Standortes in "Arbeitsbereiche" (siehe Nummer 4.4) durchgeführt? |
3. |
Sind alle von Gefahrstoffen ausgehenden Gefahren ermittelt? (siehe Nummer 4.3). |
4. |
Sind die "Tätigkeiten mit Akutgefahren" ermittelt, die aufgrund der Gefährdung zwingend messtechnisch zu überwachen sind? (siehe Nummer 4.3). |
5. |
Sind die Tätigkeiten ermittelt, die für das Messziel "Auslösung von Maßnahmen bei nicht-akuten Gefahren" in Betracht kommen könnten? (siehe Nummer 4.5.2). |
Nur, wenn diese Fragen positiv beantwortet sind, können Messungen zielgerichtet geplant und ausgeführt werden!
Methodik der Messplanung
Beachte: Für jede der zur messtechnischen Überwachung vorgesehenen Tätigkeiten ist die Messplanung nach der im folgenden vorgestellten Methodik aufzustellen!
1 | Messziel festlegen | |
Mögliche Messziele sind: | ||
1. | Überwachung und Auslösung von Schutzmaßnahmen bzgl. akuter Gefahren (Ex-Gefahr, O2-Mangel, akut reizende, ätzende, toxische Stoffe), | |
2. | Auslösung von Schutzmaßnahmen bei chronisch wirkenden Stoffen (krebserzeugenden, mutagene, etc.), | |
3. | Kontrolle der Wirksamkeit technischer, organisatorischer, hygienischer Schutzmaßnahmen, | |
4. | Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten, | |
5. | Kontrolle bei Auffälligkeiten, | |
6. | Freimessen von Schächten, Gruben, Behältern, Räumen vor deren Begehung. | |
→ | Eine Liste der zu überwachenden Tätigkeiten, getrennt nach Messzielen, erstellen! | |
→ | Machbarkeitsprüfung: | |
Ist die Anzahl der zu überwachenden Arbeitsbereiche bzw. Tätigkeiten noch überschaubar und damit auch kontrollierbar? | ||
2 | Messstrategie für jede zu überwachende Tätigkeit festlegen | |
1. | Festlegung der/des zu überwachenden Stoffes/Parameter: | |
– | Einzelstoffe, Leitparameter/Summenparameter berechnet auf Verteilung (PID) bzw. Bezugsstoff für 10%-Regel. | |
2. | Festlegung der Alarmwerte | |
– | bei "toxischen" Stoffen 10%-Regel beachten, | |
– | bei explosionsfähigen Stoffen Alarmwert 20% UEG (ggf. Voralarm bei 10 % UEG). | |
3. | Festlegung der projektbezogen anzuwendenden Kalibriergase | |
4. | Festlegung der Messhäufigkeit: | |
– | ununterbrochene Messung bei Messziel "Auslösung von Maßnahmen", oder | |
– | stichpunktartige Kontrolle der Wirksamkeit von Maßnahmen. | |
4. | Bei stichpunktartiger Kontrolle: Festlegung von Anzahl und Zeitpunkten der Messung ("Betriebszustand") und/oder Definition von auslösenden Kriterien. | |
5. | Festlegung von Auslösekriterien für außerplanmäßige Messungen oder Untersuchungen, ggf. Freimessungen nach BGR 117-1. | |
6. | Bestimmung der messenden Person. | |
→ | Machbarkeitsprüfung: | |
Sind die Gefahrstoffe in ihren Eigenschaften so homogen, dass ein repräsentativ zu überwachender Leitparameter bzw. Summenparameter festgelegt werden kann? | ||
3 | Messgerät(e) festlegen | |
1. | direktanzeigendes Warngerät ("Monitor"), z. B.: Mehrfachgasmonitor "EX-OX-TOX", PID (FID, Prüfröhrchen), Staubmonitore, | |
2. | stoffspezifische Messgeräte mit geringfügig längerer Messverzögerung, z. B.: tragbares GC, Infrarotspektrometer, Ionenmobilitätsspektrometer, | |
3. | Probenahme auf Probenträger mit quantitativer Analytik: | |
– | Personenbezogene Probenahme nach BIA-Methoden | |
4. | Anzahl der einzusetzenden/vorzuhaltenden Warn-/Messgeräte festlegen: | |
→ | Anzahl der mit dem jeweiligen Gerätetyp zu überwachenden Tätigkeiten (Arbeitsbereiche) + je ein Ersatzgerät | |
→ | Machbarkeitsprüfung: | |
1. | Gibt es für alle oder für Teilgruppen der möglicherweise parallel auftretenden Gefahrstoffe überhaupt Messverfahren, das diese Stoffe quantitativ hinreichend genau erfasst? | |
2. | Sind die Gefahrstoffe in ihren Eigenschaften derart verschieden, dass verschiedene Überwachungsverfahren bzw. Messgeräte parallel eingesetzt werden müßten? | |
3. | Ist die in Abhängigkeit vom Messzie... |
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