Der Tages-Lärmexpositionspegel wird gemäß § 2 Abs. 2 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung so definiert:

"Der Tages-Lärmexpositionspegel … ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse."

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