Zu Beginn der Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems sind die bereits vorhandenen organisatorischen und ablaufspezifischen Festlegungen zu Arbeitsschutz und Anlagensicherheit auf Abweichung von den bzw. Erfüllung der Anforderungen von OHRIS zu prüfen.

Diese erstmalige Prüfung ist von hinreichend befähigtem Personal durchzuführen. Zur Bestandsaufnahme und zu ihrer Dokumentation kann die Audit-Prüfliste für den Systemteil von OHRIS verwendet werden (siehe auch Teil E dieser Veröffentlichung). Sie ist in einer regelmäßig aktualisierten Form als Word-Datei und als Datenbankanwendung veröffentlicht im Internet unter: http://www.lgl.bayern.de/arbeitsschutz/managementsysteme/ohris_prueflisten.htm.

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