Die Organisation führt geeignete Verfahren ein, die die Beteiligung der Beschäftigten an der Verbesserung von Arbeitsschutz und Anlagensicherheit und ihr Mitwirken an der Entwicklung und Weiterentwicklung des Arbeitsschutz-Managementsystems sowie der Verhinderung und Beseitigung von Gefährdungen ermöglichen und fördern. Diese Verfahren berücksichtigen auch die in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen festgelegte Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung.

Verfahren zur Förderung des Mitwirkens von Beschäftigten regeln beispielsweise das betriebliche Vorschlagswesen, ein Meldewesen für Gefahrstellen und Beinahe-Unfälle durch Beschäftigte, Anreize für vorbildliches Verhalten oder die Durchführung von Sicherheits- und Gesundheitszirkeln.

Durch die Verfahren zur Sicherung der Beteiligung der Arbeitnehmervertretung soll beispielsweise die Mitbestimmung bei Regelungen zur Arbeitszeit, zur Verhinderung von Unfällen sowie bei der Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen u. a. berücksichtigt werden.

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