Die Organisation baut die Struktur des Managementsystems so auf, dass es zur Umsetzung der Politik und Strategie für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit und zum Erreichen der Ziele geeignet ist. Die Struktur des Managementsystems muss bei Änderungen, beispielsweise der Unternehmensstruktur oder der Unternehmensziele erforderlichenfalls angepasst werden.

Die Organisation definiert die Abläufe im Managementsystem in Gestalt von Verfahren so, dass die Einbindung des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit in alle betriebliche Prozesse berücksichtigt ist. Sie regelt darin auch das Zusammenwirken aller – im Rahmen des organisatorischen Aufbaues festgelegten – Linien- und Stabsfunktionen.

Das Managementsystem soll sich an den betrieblichen Prozessen orientieren. Hierzu werden die innerhalb oder nach außen wirkenden Tätigkeitsbereiche und Prozesse einer Organisation festgelegt und strukturiert. Die Anforderungen von OHRIS können bedarfsgerecht mit diesen Prozessen verknüpft werden (vgl. Teil D).

Das Zusammenwirken betrieblicher Fachstellen ist beispielsweise für die Beschaffung, die Einführung neuer Arbeitsverfahren, die Gestaltung neuer Produkte, zur Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen, zur Planung und Vorbereitung von Genehmigungsverfahren usw. zu regeln.

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