Die oberste Leitung stellt das für die Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung des betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystems erforderliche kompetente Personal sowie die erforderlichen Sachmittel bereit und ermöglicht den am System Beteiligten den Zugang zu allen für sie erforderlichen Informationen.

Dem Personal ist der notwendige Zeitaufwand zur Erledigung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystem zu gewähren. Zu den Sachmitteln gehören auch die erforderlichen Räumlichkeiten, Ausrüstungen und Einrichtungen.

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