Die oberste Leitung legt auf der Grundlage des umfassenden Präventionsgedankens des Arbeitsschutzrechtes die Politik und Strategie für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit fest. Diese ist Grundlage für alle Aktivitäten der Organisation, die unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf diese Bereiche haben.

Im Rahmen der Politik und Strategie für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit ist sicherzustellen, dass diese Politik und Strategie

  1. allen Führungskräften und allen weiteren Beschäftigten die Einhaltung der von der Organisation zu beachtenden rechtlichen und darüber hinausgehenden freiwilligen Verpflichtungen für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit vorschreibt, sie in besonderem Maße verpflichtet, aktiv am Arbeitsschutz mitzuwirken und sich stets sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst zu verhalten;
  2. die Selbstverpflichtung der Organisation beinhaltet, Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter zu minimieren, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Beschäftigte zu verbessern sowie die Sicherheit Dritter im Rahmen der Einflussmöglichkeiten der Organisation zu gewährleisten; dabei sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
  3. geeignet ist, auf ihrer Grundlage konkrete, möglichst quantifizierbare Ziele zu Arbeitsschutz und Anlagensicherheit festzulegen;
  4. zur Umsetzung der aus ihr abgeleiteten Ziele verpflichtet;
  5. schriftlich festgelegt, in die Praxis umgesetzt, regelmäßig hinsichtlich ihrer Eignung geprüft und erforderlichenfalls fortgeschrieben wird;
  6. allen Beschäftigten bekannt gegeben wird;
  7. durch Unterschrift der obersten Leitung in Kraft gesetzt wird und
  8. die Überzeugung zum Ausdruck bringt, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz der Wirtschaftlichkeit nicht im Wege stehen.

Abhängig von der Art und Tätigkeit des Betriebes und den nicht auszuschließenden Gefährdungen Dritter kann es sich empfehlen, dass die Organisation ihre Politik für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit der Öffentlichkeit bekannt gibt.

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