Die Fallbeispiele zeigen, dass die Führungskräfte zwar einen vagen Verdacht hatten, aber nichts unternahmen oder glaubten, nichts unternehmen zu dürfen/können. Das lag zum einen daran, dass das Problem "Substanzmissbrauch" ignoriert wurde, und zum anderen an der Tatsache, dass viele Führungskräfte keinerlei Kenntnisse vermittelt bekommen, um ruhig und angemessen handeln zu können. Sie sind überfordert und haben keine Strategie für solche Fälle. Außerdem fehlt es ihnen oft an der Unterstützung der übergeordneten Entscheidungsträger. Das liegt meistens daran, dass auch in der Unternehmensleitung nicht das nötige Bewusstsein für die Gefahren durch Drogen und andere Substanzen vorhanden ist und Fortbildungen meist mit medizinischem Inhalt zu Drogen, Alkohol und Medikamenten angeboten werden, es aber an verständlichen Fallbeispielen und praktischen Handlungsempfehlungen fehlt.

Viele Unternehmen können auf Fachkräfte für Arbeitssicherheit zurückgreifen. Die Aufgaben dieses Personenkreises umfassen u. a. das Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfallgefahren und von Faktoren der Gesundheitsförderung. Außerdem gehört das Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme sowie die Unterstützung von Führungspersonal im Hinblick auf die Arbeitssicherheit zu den Aufgaben. Deshalb sollte man v. a. genau jenes Personal, das für die Sicherheit im Unternehmen verantwortlich ist, zum Thema Drogen- und Substanzmissbrauch in Unternehmen schulen. Die Verpflichtung für beratende Tätigkeiten durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit wäre dann auch im Fall von Drogen- oder Medikamentenproblemen effektiver und mit echtem Mehrwert zu erfüllen.

 
Praxis-Beispiel

Beispiele für Fragen von Führungskräften

Darauf sollten Fachkräfte für Arbeitssicherheit Antworten haben:

  • Wann kann (soll) ich zu einem Fürsorgegespräch einladen? (abstrakter/konkreter Verdacht)
  • Wie lade ich Betroffene zum Klärungsgespräch ein? (persönlich/schriftlich/per Mail)
  • An welchem Ort sollte das Gespräch stattfinden? (neutraler Ort/Kantine/Chefbüro/auf dem Flur)
  • Kann oder muss ich Notizen machen und eine Kopie aushändigen?
  • Hat das Fürsorgegespräch schon arbeitsrechtlichen Charakter?
  • Was kann ich bei einem Fürsorgegespräch erhoffen?
  • Kann ein Betriebs- oder Personalrat anwesend sein?
  • Was tue ich, wenn sich der oder die Betroffene verweigert?

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