Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 15 den Umgang mit Alkohol, Drogen oder Medikamenten am Arbeitsplatz. Darin steht, dass Versicherte sich "durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen [dürfen], durch den sie sich selbst oder andere gefährden können".[1]

Dies gilt auch für den privaten Bereich, falls der Konsum psychotroper Substanzen in der Freizeit Auswirkungen auf die betriebliche Sicherheit hat – und somit auch für den Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause.

Das heißt, dass ein Unternehmen und die darin Beschäftigten in irgendeiner Weise aktiv werden müssen, um die Regeln einzuhalten. Durch den belegten, steigenden Substanzmissbrauch wächst die Notwendigkeit, präventive und repressive Maßnahmen zu organisieren. Aber wer überwacht solche Regeln und wer ist dafür verantwortlich? "Die Beurteilung der akuten Arbeitsfähigkeit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters liegt in den Händen der Führungskräfte. Um ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, reicht nach arbeitsgerichtlichen Urteilen bereits die subjektive Einschätzung des Vorgesetzten. Voraussetzung ist, dass der Vorgesetzte seine Entscheidung auf Hinweise oder dokumentierbare Beobachtungen zur Arbeitsunfähigkeit seiner Mitarbeiterin bzw. seines Mitarbeiters stützt."[2] Für diese Aufgabe sollten neben den Führungskräften auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausgebildet sein, um die Führungskräfte zu unterstützen.

Fehlverhalten kann Sanktionen in straf-, zivil- und arbeitsrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Grundsätzlich sollten sich alle für den Erhalt der Arbeitssicherheit im Unternehmen zuständig fühlen, wenngleich verschiedenen Positionen auch verschiedene Verpflichtungen auferlegt werden. Führungskräfte können ihre gesetzlichen Verpflichtungen nur dann wahrnehmen, wenn sie entsprechende Fortbildungen absolviert haben und dies dokumentiert wurde. Die Dokumentation schützt eine Führungskraft und zeigt, wie wichtig das Thema ist. Der Arbeitgeber wiederum kann belegen, dass die Führungskräfte unterwiesen worden sind. Da Drogen- und Substanzmissbrauch in Unternehmen mittlerweile ein großes Thema ist, sollte der Arbeitgeber aktiv werden: Man sollte aufklären und Basiswissen vermitteln, um Probleme durch Substanzmissbrauch zu vermeiden und angemessen reagieren zu können. Wird das Problem nicht rechtzeitig erkannt, hat man später umso mehr Zeit-, Personal- und Kostenaufwand.

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