Das Luftfahrt-Bundesamt ist zuständig für
1. |
die Prüfung der Anzeige des Betriebs von Luftfahrzeugen sowie die Untersagung des Betriebs, |
2. |
die Anerkennung von Rechenprogrammen zur Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals, |
4. |
die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz, soweit sie im Zusammenhang mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen erforderlich ist, und |
5. |
die Anerkennung von Kursen, soweit sie dem Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen dienen. |
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