Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Strahlenschutz am Arbeitsplatz VI: Strahlenanwendung in der Medizin

Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Überblick

Dieser Beitrag gibt Hinweise zum praktischen Vor-Ort-Strahlenschutz im Bereich der medizinischen Strahlenanwendung, also in Radiologie und Nuklearmedizin. Nach einer Einführung über die besonderen Merkmale des Strahlenschutzes in der Medizin konzentriert sich der Text auf die praktischen Maßnahmen zum Schutz des Personals in der Röntgendiagnostik und in der Nuklearmedizin. Dabei wird auch besonders auf Notwendigkeit und Möglichkeiten einer qualifizierten Ausbildung des Fachpersonals eingegangen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend für Strahlenanwendungen in der Medizin sind das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

1 Besondere Merkmale des Strahlenschutzes in der Medizin

1.1 Rechtfertigung in jedem Einzelfall

Zu den Grundprinzipien des Strahlenschutzes gehört die Rechtfertigung der Anwendung von Radioaktivität und Strahlung mittels einer Abwägung des Nutzens gegen den potenziellen Schaden. Bei Anwendungen in der Technik geschieht diese Abwägung i. d. R. nur einmal im Rahmen der Zulassung für die jeweilige gesamte Einrichtung. Bei Anwendungen im medizinischen Bereich hat diese Beurteilung jedoch in jedem Einzelfall als "Rechtfertigende Indikation" für den jeweiligen Patienten durch das radiologische Fachpersonal zu erfolgen (Strahlenschutzgrundsatz gem. § 6 StrlSchG).

Demnach dürfen Röntgenuntersuchungen nur dann angewiesen und durchgeführt werden, wenn sich daraus ein diagnostischer Nutzen ergibt, d. h., eine medizinische Indikation besteht. Nicht immer liegt im medizinischen Alltag eine solche rechtfertigende Indikationsstellung vor. Zudem werden nach Ansicht von Fachgremien zu viele Röntgenuntersuchungen durchgeführt, die

  • mangelhafte oder nicht aussagekräftige Aufnahmen ergeben,
  • durch unnötige Wiederholungsaufnahmen zustande kommen oder
  • durch nicht optimierte klinische Organisationsabläufe verursacht wer...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • DGUV Information 209-052: Elektrostatisches Beschichten ... / 4.1 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
    0
  • Eigenüberwachungsverordnung Bayern / 1. Allgemeines
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments un ... / ANHANG XIII ENERGIEEFFIZIENZKRITERIEN FÜR DIE REGULIERUNG VON ENERGIENETZEN UND FÜR STROMNETZTARIFE
    0
  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren ... / 3.4.1 Widerstandsschweißen
    0
  • TRBS 1201 Teil 4: Prüfung von überwachungsbedürftigen An ... / 3.1 Allgemeine Zielsetzungen
    0
  • Umweltauditgesetz / § 30 Abschnitt 5 Beschränkung der Haftung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz
Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Strahlenschutz am Arbeitsplatz I: Grundlegende Voraussetzungen für den beruflichen Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen
Strahlenschutz am Arbeitsplatz I: Grundlegende Voraussetzungen für den beruflichen Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen

Zusammenfassung Überblick Der betriebliche Strahlenschutz wird zunehmend als integrierter Teil der Arbeitssicherheit betrachtet. Dabei wird auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den betrieblichen Strahlenschutzexperten- und Fachkräften für Arbeitssicherheit ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren