Um sich gegen äußere Strahlung zuverlässig schützen zu können, muss man natürlich wissen, dass und wieviel Strahlung überhaupt vorhanden ist. Der Einsatz entsprechender Messgeräte ist daher Voraussetzung. Diese Messgeräte können stationär und kontinuierlich betrieben werden. Ein gutes Beispiel ist die Vorschrift, in Bestrahlungsräumen immer durch einen fest installierten Monitor den Strahlungspegel zu überwachen und sich nicht allein auf die Anzeige über den Betriebszustand der Quelle zu verlassen.

Die Messgeräte können ferner Handgeräte sein, mit denen man ggf. das Strahlenfeld am Arbeitsplatz ausmisst, etwa um festzustellen, ob bei Arbeitsende radioaktive Quellen ordnungsgemäß entfernt oder aufbewahrt sind. Schließlich benutzt man vorteilhaft personelle Warngeräte, die an der Person getragen werden und bei erhöhten Strahlenfeldern alarmieren.[1]

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