Fachkunde im Strahlenschutz wird von der Strahlenschutzverordnung gefordert als Voraussetzung für den Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen. Sie setzt sich aus einer geeigneten Ausbildung und praktischer Erfahrung zusammen. Details zur Erlangung der Fachkunde werden in entsprechenden Fachkunderichtlinien geregelt. Die Fachkunde muss mind. alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Die StrlSchV misst der Fachkunde im Strahlenschutz eine hohe Bedeutung bei und widmet ihr einen eigenen § 43. Als Grundsatz gilt, dass bei jedem genehmigungspflichtigen Umgang eine fachkundige Person benannt werden muss. Fachkunde wird zunächst ausnahmslos von Strahlenschutzbeauftragten verlangt. Wenn der Strahlenschutzverantwortliche, aus welchen Gründen auch immer, keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt, dann muss er selbst die Fachkunde besitzen. Darüber hinaus fordert die StrlSchV die Fachkunde u. a. von

  • Medizinphysik-Experten,
  • Ärzten, die die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung leiten,
  • medizinisch-technischen Assistenten, wenn sie bei dieser Anwendung mitwirken,
  • ermächtigten Ärzten,
  • Aufsichtspersonen von Auszubildenden, die mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen.

Die erforderliche Fachkunde wird entweder in der hauptberuflichen Ausbildung, z. B. zum Strahlenschutz-Assistenten DH (Duale Hochschule), Strahlenschutz-Ingenieur DH oder zur medizinisch-technischen Radiologieassistentin erworben oder als Zusatzqualifikation in Kursen anerkannter Lehrgangsanbieter vermittelt. Die "praktische Erfahrung" wird in der StrlSchV nicht näher definiert. I. d. R. wird darunter aber eine längere berufliche Tätigkeit in Verbindung mit Strahlenschutz-Aufgaben verstanden.

 
Wichtig

Nachweis der Fachkunde

Entsprechend den Anforderungen an die Fachkunde sind als Belege erforderlich:

  • Zeugnis über eine für den Anwendungsbereich geeignete Ausbildung oder eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen und
  • Nachweis über die praktische Erfahrung.

Die zuständige Behörde prüft den Erwerb der Fachkunde und stellt eine Bescheinigung aus. Allerdings darf die Kursteilnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

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