Begriff

Die Stehleiter besteht aus 2 Schenkeln, die mit Gelenken klappbar miteinander verbunden sind. Dadurch ist sie frei im Raum aufstellbar. Schenkel, die über Stufen bzw. Sprossen betreten werden können, werden "Steigschenkel" genannt. Die Stufen bzw. Sprossen sind durch Bördelung, Nietung, Verschraubung oder Verschweißung fest mit 2 Holmen verbunden. Der Schenkel, der lediglich dem Abstützen des Steigschenkels dient, ist der "Stützschenkel". Auch dieser besteht aus zwei Holmen, die mit Profilen fachwerkartig miteinander verbunden sind.

Es gibt verschiedene Stehleiterbauarten, die auch höhenverstellbar und fahrbar ausgeführt sein können. Stehleitern werden bis zu einer Höhe von etwa 5 m hergestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Anhang 1 BetrSichV Nr. 3.1 und 3.3
  • TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
  • DIN EN 131 Teil 1 "Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße"
  • DIN EN 131 Teil 2 "Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
  • DIN EN 131 Teil 3 "Leitern; Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen"
  • DIN EN 131 6 "Leitern: Teleskopleitern"

    DIN EN 131 Teil 7 "Leitern: Mobile Podestleitern"

  • ÖNORM Z1501 "Leitern; Beidseitig besteigbare Sprossenleitern für den besonderen beruflichen Gebrauch; Abmessungen, Anforderungen, Kennzeichnung"

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