Dafür werden festgelegte und angewendete Verfahren und Anweisungen zur Planung von Änderungen bestehender Anlagen oder Verfahren zur Auslegung einer neuen Anlage oder eines neuen Verfahrens gefordert.

Fehler bei oder nach Änderungen von Verfahren und Anlagen gehören zu den häufigsten Ursachen von Störfällen. Daher muss diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der Arbeitsschutz im engeren Sinne wird zwar bei Anlagenänderungen durch bewährte Instrumente wie die Erlaubnisscheine gewährleistet. Auch unterliegen Anlagenänderungen prinzipiell einer Anzeige- oder sogar Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Diese Vorschrift greift jedoch erst ab einer gewissen Relevanz der Änderungen. Wie diese Schwelle im konkreten Fall zu bestimmen ist und welche Sicherheitsmaßnahmen unterhalb dieser Schwelle zu ergreifen sind, bedarf dringend einer systematischen Regelung durch das Sicherheitsmanagementsystem.

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