Grundsätzlich kann eine Ersatzbeleuchtungsanlage die Sicherheitsbeleuchtung entbehrlich machen. Das kann z. B. in Krankenhäusern oder sicherheitsrelevanten Behörden der Fall sein, wo ohnehin eine Ersatzstromversorgung den gesamten Betriebsbedarf ganz oder nahezu abdeckt. Dabei muss die Ersatzbeleuchtung dann aber die Normanforderungen an eine entsprechende Sicherheitsbeleuchtung erfüllen (z. B. ggf. auch die entsprechende Feuerwiderstandsdauer bei der Kabelverlegung).

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