Während bei der Fahrt im Schmalgang eine Kollision mit anderen Fahrzeugen oder Personen praktisch ausgeschlossen ist – sofern die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden –, stellt die Ausfahrt aus den Schmalgängen eine deutliche Unfallgefahr dar. Dies liegt zum einen daran, dass in den Schmalgängen nur eine eingeschränkte Sicht zu den Seiten gegeben ist. Hierdurch sehen die aus den Schmalgängen kommenden Fahrer sehr spät kreuzende Flurförderzeuge. Zum anderen fahren eben diese die Schmalgänge kreuzenden Fahrzeuge oftmals mit relativ hoher Geschwindigkeit, sofern es die Platzverhältnisse zulassen. Auch wird nicht immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zu den Schmalgängen eingehalten. Daher dürfen Flurförderzeuge nur mit Kriechgeschwindigkeit (≤ 2,5 km/h) aus Schmalgängen herausfahren. Hierzu wird das Regalflurförderzeug automatisch auf Kriechgeschwindigkeit oder bis zum Stillstand abgebremst. Ähnlich verhält es sich in Sackgassen. Auch hier muss das Flurförderzeug abgebremst werden. Zu beachten ist weiterhin, dass bei der Ausfahrt aus dem Schmalgang das Lastaufnahmemittel sowie der Fahrer- oder Bedienplatz nicht höher als bodenfrei (≤ 0,50 m über dem Boden) angehoben sein darf.

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