Bei den unterschiedlichen Schweißverfahren können verschiedene Gefährdungen Strahlung, Hitze, Spritzer, Rauche und Gase auftreten. Zudem besteht bei nahezu allen Schweißverfahren Verbrennungs- und Brandgefahr. Schweißerschutz schützt den Körper gegen diese Gefährdungen.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Gefährdungen der Hände oder Arme zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern Hand- bzw. Armschutz zur Verfügung gestellt werden. Neben der PSA-Benutzungs-Richtlinie 89/656/EWG ist auch die PSA-Benutzungsverordnung zu berücksichtigen (Persönliche Schutzausrüstung).
Folgende Regelwerke enthalten Informationen zum Themenfeld PSA Schweißerschutz:
- TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"
- DGUV-R 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – lufttechnische Maßnahmen"
- DGUV-I 209-011 "Gasschweißen"
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