• Auswahl schadstoffarmer Verfahren;
  • Wahl günstiger Parameter bei verschiedenen Verfahren zum Schweißen und Schneiden;
  • Absaugung an der Entstehungsstelle (mobil oder in Kabinen) oder Raumlüftung;
  • Sauerstoffversorgung;
  • Arbeiten in geschlossenen Kabinen bzw. Kammern;
  • Schutz der in der Nähe arbeitenden Beschäftigten durch Abschirmung (z. B. Stellwände oder Schutzvorhänge gegen optische Strahlung);
  • Werkstücke vor Schweißen oder Schneiden reinigen, da Beschichtungen bzw. Verunreinigungen erhöhte Konzentrationen an Rauchen verursachen.
 
Hinweis

Rückführung gefilterter Luft in den Arbeitsraum

Grundsätzlich darf die gefilterte Luft wieder in den Arbeitsraum zurückgeführt werden. Werden jedoch beim Schweißen krebserzeugende Stoffe freigesetzt, darf die gefilterte Luft nur zurückgeführt werden, wenn entweder ein geprüftes Gerät der Schweißrauchabscheideklasse W2 oder W3 verwendet wird oder eine Genehmigung der staatlichen Arbeitsschutzbehörde vorliegt (s. DGUV-I 209-077).

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