Emissionsklassen/Emissionsraten [mg/s] Beispiele von Verfahren Wirkung
Wirkungsklasse A Wirkungsklasse B Wirkungsklasse C
Atemwegs- und lungenbelastende Stoffe z. B. Fe2O3 Toxische oder toxisch-irritative Stoffe z. B. F -, MnO, CuO Krebserzeugende Stoffe z. B. Cr (VI), NiO
Gefährdung Gefährdung Gefährdung
1 < 1 z. B. WIG, UP I (A1) II (B1) II (C1)
2 1 bis 2 z. B. Laserstrahlschweißen II (A2) III (B2) III (C2)
3 2 bis 25 z. B. LBH, MAG (Massivdraht) III (A3) III (B3) III (C3)
4 > 25 z. B. MAG (Fülldraht) IV (A4) IV (B4) IV (C4)
I: niedrige Gesundheitsgefährdung, II: mittlere Gesundheitsgefährdung, III: hohe Gesundheitsgefährdung, IV: sehr hohe Gesundheitsgefährdung, A1 bis C4: Schweißrauchklassen

Tab. 8: Gefährdungsbeurteilung anhand von Emissionsraten und Wirkung; Zuordnung zu den Schweißrauchklassen[1]

Die Gefährdung von Schweißern durch Schadstoffe ergeben sich aus den verfahrens-/werkstoffspezifischen Faktoren unter Berücksichtigung weiterer Einflussgrößen, die die Exposition des Schweißpersonals bestimmen.

 
Achtung

Absaugung notwendig

Für Verfahrens-/Werkstoff-Kombinationen, von denen eine mittlere, hohe und sehr hohe Gefährdung ausgehen kann, ist i. d. R. als Primärmaßnahme eine Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe notwendig und zweckmäßig, um die Konzentration der entstehenden Schadstoffe unter die jeweiligen Grenzwerte zu reduzieren. Darüber hinaus sind in vielen Fällen zusätzlich Persönliche Schutzausrüstungen (Atemschutzgeräte) zu tragen.

Tab. 1 in Abschn. 3.2 TRGS 528 enthält Beispiele für die Beurteilung der Verfahren anhand von Emissionsraten unter Berücksichtigung werkstoffspezifischer Faktoren bzw. Wirkungen. Dabei wird der Begriff "Gefährdungsklasse" anstelle von "Gefährdung" verwendet, gemeint ist aber damit das Gleiche.

 
Verfahren Emissionsrate[2] (mg/s) Gefährdungsklasse der Verfahren[3]
Atemwegs- und lungenbelastende Stoffe Toxische oder toxisch-irritative Stoffe Krebserzeugende Stoffe,
UP[4] < 1 niedrig niedrig niedrig
Gasschweißen (Autogenverfahren) < 1 niedrig niedrig –-
WIG[5] < 1 niedrig mittel mittel
Laserstrahlschweißen ohne Zusatzwerkstoff 1 bis 2 mittel hoch hoch
MIG/MAG (energiearmes Schutzgasschweißen) 1 bis 4 niedrig mittel mittel bis hoch
LBH, MIG (allgemein) 2 bis 8 hoch hoch hoch
MAG (Massivdraht), Fülldrahtschweißen mit Schutzgas, Laserstrahlschweißen mit Zusatzwerkstoff 6 bis 25 hoch hoch hoch
MAG (Fülldraht); Fülldrahtschweißen ohne Schutzgas > 25 sehr hoch sehr hoch sehr hoch
Löten < 1 bis 4 niedrig mittel mittel
Autogenes Brennschneiden > 25 sehr hoch sehr hoch sehr hoch
Lichtbogenspritzen > 25 sehr hoch sehr hoch sehr hoch

Tab. 9: Beurteilung der Verfahren anhand der Emissionsraten unter Berücksichtigung werkstoffspezifischer Faktoren bzw. Wirkungen; Zuordnung zu Gefährdungsklassen[6]

 
Achtung

Höhere Emissionsraten

In den Zeilen MIG/MAG (energiearmes Schutzgasschweißen) und Löten entsprechen die jeweils genannten Gefährdungsklassen einer Emissionsrate < 1 mg/s. Bei höheren Emissionsraten (z. B. 3 oder 4 mg/s) sind die jeweiligen Gefährdungen in den 3 aufgeführten Spalten jeweils mit "hoch" zu bezeichnen.[7]

[1] Quelle: Spiegel-Ciobanu, DGUV-I 209-016.
[2] Erfahrungswerte, die im Einzelfall durch Optimierung der Prozessparameter noch reduziert werden können.
[3] Die Gefährdungsklasse des Verfahrens darf nicht mit den Schutzstufen der GefStoffV verwechselt werden; hierzu siehe TRGS 400.
[4] Automatisiertes Verfahren.
[5] Nach Expositionsbeschreibung in BG/BGIA-Empfehlung 790-12.
[6] Quelle: TRGS 528.
[7] Hinweis: Bezüglich der Gefährdungsbeurteilung und der Bewertung der Schweißrauchexposition mittels einer Gefährdungszahl s. a. die Software der BGHM unter www.bghm.de, Webcode 802.

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