Folgende Aufgabenkomplexe bzw. Produkte und Serviceleistungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Tischlers:

  • Fertigung, Farbbehandlung sowie Montage und Demontage von Bauelementen aus Holz, Kunststoff und Metall, Innenausbau, Möbelfertigung;
  • Messebau, Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutz, Reparatur und Restaurierung, Bestattungen.

Tätigkeiten

  • Planen und Entwerfen von Gestaltungsvorschlägen nach Anforderungen des Kunden;
  • computerunterstützte Konstruktion und Fertigung von Bauelementen bei kritischer Auswahl Formaldehyd-armer Spanplatten;
  • Arbeiten an Maschinen zur Bearbeitung von Holz-, Verbundstoff-, Kunststoff- und Metallprofilen;
  • Transportarbeiten, manuell und mit Hilfsmitteln (Hubwagen, Stapler);
  • Einsetzen von Scheiben in Fenster- und Türrahmen;
  • Herstellung und Aufstellen von Möbeln;
  • Montage und Demontage der Bauelemente auf zeitweiligen Baustellen;
  • Einbau einer Verschluss- und Verriegelungstechnik bei Berücksichtigung der Anforderungen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutzes;
  • Reparatur und Restauration von Erzeugnissen aus Holz;
  • Behandlung der Oberflächen mit Farben, Beizen, Lacken, Ölen und Hartwachsen.

Betriebe

Es handelt sich um Mitglieder oder Nichtmitglieder einer Tischlerinnung.

Vorfertigung bzw. Fertigung erfolgen i. d. R. im Tischlereibetrieb, der Einbau der o. g. Produkte hingegen auf Baustellen des Kunden.

Zahl der Arbeitsplätze pro Betrieb: 5–15.

Zahl der Arbeitskräfte pro Betrieb: 1–30.

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