Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel oder Schallschutzhelm schützen nur das Gehör vor gehörschädigendem Lärm. Um bei Lärm mit mehr als 130 dB(A) eine Schädigung des Körpers durch Lärm zu verhindern, werden als Schutzmaßnahme Schallschutzanzüge eingesetzt.
Grundlegend ist Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die darin vorgegebenen Grenzwerte. Hinweis für die Praxis enthält DGUV-I 209-023 "Lärm am Arbeitsplatz".
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