Die Art der Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten hängt vom verwendeten Schädlingsbekämpfungsmittel bzw. Pflanzenschutzmittel ab. Der Leitfaden der BGW "Gefährdungsbeurteilung in der Schädlingsbekämpfung" liefert Tipps für die Praxis. In Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln oder Schädlingsbekämpfungsmitteln können neben den Händlern und Herstellern v. a. diese Berufsgruppen kommen:

  • Landwirte
  • Gärtner
  • Waldarbeiter
  • Schädlingsbekämpfer
  • Gebäudereiniger und Hausmeisterdienste (falls diese Schädlingsbekämpfungen durchführen)
  • Anwender von Holzschutzmitteln
 
Wichtig

Mögliche Gefährdungen für Schädlingsbekämpfer

Neben möglicher Gefährdung durch Kontakt mit Pflanzenschutz- bzw. Schädlingsbekämpfungsmitteln, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung u. a. Absturz sowie Brand- und Explosion wirksam verhindert werden. Bei rund drei Viertel aller gemeldeten Arbeitsunfälle von Schädlingsbekämpfern handelt es sich – beim Einsatz von Leitern zu Taubenabwehr, Insektenbekämpfung oder beim Holz- und Bautenschutz – um Abstürze, teils mit schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Kopfverletzungen (Quelle: BGW).

Daneben sind Kinder gefährdet, die unbeabsichtigt mit Schädlingsbekämpfungsmitteln oder mit Pflanzen in Kontakt kommen, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sind.

 
Praxis-Tipp

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an. Die kostenlose Online-Datenbank mit den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in recherchierbarer Form wird monatlich aktualisiert.

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