Nach der DIN EN ISO 10075-1:2000 ist die psychische Belastung die "Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken"; psychische Beanspruchung ist "die unmittelbare (nicht die langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien".[1]
Beide Begriffe sind wertneutral, auch wenn umgangssprachlich damit eher etwas Negatives in Verbindung gebracht wird.
In der betrieblichen Kommunikation sollten Fachkräfte für Arbeitssicherheit v. a. darauf achten, sorgfältig zwischen arbeitsbedingten psychischen Belastungen und psychischen Erkrankungen zu unterscheiden. Dies kann sonst zu einer Stigmatisierung der betroffenen Mitarbeiter führen und der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Wege stehen.
Ermittlung von Belastungen
In § 5 ArbSchG ist ausdrücklich von einer "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" die Rede. Das bedeutet konkret: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt haben die Aufgabe, psychische Belastungen – und nicht Beanspruchungen – zu ermitteln. Gerade in größeren Unternehmen bietet es sich außerdem an, Arbeits- und Organisationspsychologen, Sozialberatung oder Verantwortliche im Betrieblichen Gesundheitsmanagement anzusprechen.
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