Ein Arbeitsunfall kann auch einen Versicherungsfall in unterschiedlichen betrieblichen Versicherungen beinhalten, z. B.:

  • Betriebsausfallversicherungen,
  • Sachversicherungen wie Gebäude- oder Maschinenversicherungen,
  • Betriebshaftpflichtversicherungen (wenn Dritte betroffen sind).

Schadensanzeigen innerhalb solcher Versicherungsverhältnisse müssen zwar nicht unbedingt in den ersten Stunden nach einem Schadensereignis erfolgen, die fristgerechte Meldung darf aber nicht vergessen werden.

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