Begriff

REACH steht für eine europäische Verordnung, mit der das Chemikalienrecht in der EU umfassend neu strukturiert wurde. Das Regelwerk besteht aus mehreren Bausteinen, die in der Abkürzung REACH (Registrierung = "Registration", Bewertung = "Evaluation", Zulassung = "Authorisation" und Beschränkung chemischer Stoffe = "Chemicals") zusammengefasst werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die REACH-Verordnung (1907/2006/EG) ist am 1.6.2007 in Kraft getreten und regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe im europäischen Binnenmarkt. Alle Bestimmungen sind in den jeweiligen Mitgliedsstaaten direkt wirksam und müssen anders als beispielsweise Arbeitsschutzrichtlinien nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Das Hauptziel von REACH ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und dafür werden marktrechtlich verbindlich die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung chemischer Stoffe (als solche oder auch in Gemischen bzw. Erzeugnissen) geregelt.

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