Verschiedene Begriffe der BaustellV werden in der RAB 10 bestimmt.

Dazu gehören zum Beispiel die Begriffe:

  • Bauliche Anlage,
  • Planung der Ausführung eines Bauvorhabens,
  • Zusammenstellen einer Unterlage und
  • Spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.

Spätere Arbeiten im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV umfassen insbesondere vorhersehbare Arbeiten an baulichen Anlagen. Dies sind zum Beispiel nach der Systematik:

  • der "DIN 31051 Grundlagen der Instandhaltung" und der "DIN 4426 Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege" die Instandhaltung, bestehend aus Wartung, Inspektion und Instandsetzung.
 

a)

Beispiele für Wartungsarbeiten:

  • Reinigen von Abflüssen,
  • Reinigungsarbeiten an Gebäudefassaden, Glasflächen und Fenstern,
  • Arbeiten an haustechnischen Anlagen,
  • Schornsteinfegerarbeiten,
  • Arbeiten an Aufzugsanlagen.
 

b)

Beispiele für Inspektionsarbeiten:

  • Kontrolle von Regenwasserabläufen,
  • Prüfung von haustechnischen Anlagen,
  • Zustandsfeststellung von Dachflächen.
 

c)

Beispiele für Instandsetzungsarbeiten:

  • Erneuerung von Dacheinläufen,
  • Putzarbeiten an der Fassade,
  • vollständige oder teilweise Erneuerung der Dachabdichtung,
  • Austausch von Fenstern,
  • Beschichtungsarbeiten.
  • der "ZTV BEA-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen" die betriebliche und bauliche Erhaltung für Infrastrukturanlagen.

    Beispiele für betriebliche Erhaltung:

    1. Kontrolle

      • Hauptprüfung nach "DIN 1076 Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken",
      • Inspektion von Pumpwerken,
      • Inspektion von Tunnelbetriebseinrichtungen,
      • Inspektion von elektrotechnischen Anlagen.
    2. Wartung

      • Wartungsarbeiten an Verkehrsbeeinflussungs- und Lichtsignalanlagen,
      • Reinigung von Fahrbahnübergängen, Entwässerungseinrichtungen, Sichtflächen etc.,
      • Austausch von Verschleißteilen (z. B. Lampen).

    Beispiele für bauliche Erhaltung:

    1. Instandhaltung

      • Beseitigung kleinerer Betonschäden an Brücken,
      • kleinflächige Ausbesserung von Beschichtungen.
    2. Instandsetzung

      • Verpressen von Rissen,
      • Ausbesserung von Mauerwerk (Fugen, Steine).
    3. Erneuerung

      • Auswechseln/Erneuern abgängiger Teile (Lager, Fahrbahnübergänge, Kappen, Geländer),
      • Auswechseln der betriebstechnischen Ausrüstung von Tunneln.

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