In diesem Professiogramm wird das Fachgebiet der Pyrotechnik auf die eingangs genannte Feuerwerkerei im Außen- und Innenbereich begrenzt. Beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen ist zu beachten, dass sie aus den Komponenten

  • pyrotechnischer Satz (Sauerstoffspender/Salpeter, Brennstoff/Kohle, Schwefel oder Aluminium),
  • diversen Umhüllungen aus Karton, Metall, Kunststoff und ähnlichem zum Druckaufbau,
  • Lunten oder Elektrozünder (Brückenzünder) zur Anfeuerung und
  • anderen Funktionsteilen

bestehen.

Ein Feuerwerkskörper besteht demzufolge aus dem pyrotechnischen Satz in einer Umhüllung und dem Zünder. Ein pyrotechnischer Gegenstand kann aus mehreren Körpern bestehen. Im Unterschied zu Sprengstoffen brennen diese hier in Betracht gezogenen explosionsgefährlichen Stoffe schnell ab und detonieren nicht.

Folgende Aufgabenkomplexe bzw. Produkte und Tätigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Pyrotechnikers:

  • Herstellung o. g. pyrotechnischer Gegenstände auf Grundlage vorhandener Sachkunde und Fachkenntnis bezüglich der verwendeten Explosivstoffe, ihrer Arten, Funktion, Wirkungsweise und Gefahren, bescheinigt durch die zuständige Landespolizeidirektion,
  • Beherrschung der gängigen Anzündtechniken und Signalmittel,
  • Vorbereiten der Abschussvorrichtungen,
  • Planung von Feuerwerken (Choreografie, Auswahl des Abbrenngeländes, Klärung von Risikoübernahme und Versicherung sowie Beantragung),
  • Treffen von Sicherheitsvorkehrungen (Sicherheitsabstände zu Gebäuden gemäß 2007/23/EG, Wald u. a., Maßnahmen des Brandschutzes, Persönliche Schutzausrüstung, Erste-Hilfe-Leistung),
  • Aufbau und Montage des Feuerwerks,
  • Abbrennen des Feuerwerks, ggf. mit Untermalung durch Musik,
  • Ausbau von Versagern nach Wartezeit von 10 min,
  • Abrüst- und Sicherungsmaßnahmen nach dem Feuerwerk.

Für technische Zwecke kommen pyrotechnische Gegenstände zum Einsatz als

  • Bühnenfeuerwerkskörper für Bühnen, Foto- und Filmproduktionen,
  • Heizsätze zum Verschweißen von Kunststoffen oder Schweißen von Stahl (Thermit-Schweißen),
  • Rauch- bzw. Schwelsätze zum Begasen von Ungeziefer oder Schädlingen.

Berufsgruppen

Im Rahmen des o. g. Geltungsbereiches ist das Professiogramm für folgende Berufsgruppen anwendbar:

  • Animationsdesigner/in,
  • Veranstaltungstechniker/in,
  • Requisiteur/in,
  • Pyrotechniker/in bei Film, Funk und Fernsehen.

Fachmann auf dem Gebiet der Pyrotechnik wird man durch erfolgreiche Teilnahme an einem einwöchigen Lehrgang für Großfeuer- und Bühnenfeuerwerke mit erfolgreich bestandener Fachkundeprüfung, nach dem Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Pyrotechnik durch Teilnahme an mindestens 26 Großfeuerwerken als Praktikant erworben wurden. Die erworbene Fachkunde berechtigt zur Beantragung des Befähigungsscheins zur nichtselbständigen Tätigkeit als Pyrotechniker (Feuerwerker). Für eine selbständige gewerbliche Tätigkeit sowie für den Erwerb pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F3, F4 und T2[1] durch ein privates Unternehmen ist eine Erlaubnis nach § 7 SprengG erforderlich. Nach Ablauf von 5 Jahren ist die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang erforderlich, außerdem darf die Tätigkeit als Pyrotechniker nur 2 Jahre ruhen, um im Besitz des Befähigungsscheins zu bleiben.

[1] Hinweise der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), 2013.

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