Die beiden Vorlagen

bilden die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus Anhang I 2006/42/EG ab. Gemäß Anhang VII gehört eine "Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten" zur Technischen Dokumentation der Maschine. Mit den Spalten

  • Anforderung einzuhalten,
  • Anforderung eingehalten,
  • nicht relevant

dokumentiert der Beurteiler, ob die Anforderung zutrifft und wenn ja, ob diese eingehalten wurde. Die Kontrollkästchen können per Doppelklick im Popup-Fenster aktiviert/deaktiviert werden. Bei einigen elementaren Anforderungen, die immer zutreffen, wurde das Kontrollkästchen "Anforderung einzuhalten" bereits gesetzt.

Die Aufteilung in A 3.1 und A 3.2 ist notwendig, da i. d. R. die Beurteilung der Anforderungen bzgl. Steuerungen und Befehlseinrichtungen durch andere Fachpersonen erfolgen muss. Die Bearbeitung erfolgt daher in einer separaten Datei.

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