Als nachrangige Maßnahme ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, um sie vor Gefährdungen bei der Arbeit zu schützen. Es gibt verschiedene persönliche Schutzausrüstungen, an die wiederum verschiedene Anforderungen gestellt werden.
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
DGUV-V 1 Grundsätze der Prävention
DGUV-R 112-189 Benutzung von Schutzkleidung
DGUV-R 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
DGUV-R 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DGUV-R 112-991 Benutzung von Fuß- und Knieschutz
DGUV-R 112-992 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
DGUV-R 112-993 Benutzung von Kopfschutz
DGUV-R 112-995 Benutzung von Schutzhandschuhen
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