• Stromschlag aufgrund von Montagemängeln, Isolations- bzw. Wartungsfehlern,
  • irreversible Schädigung von Haut und Augen durch elektromagnetische optische Strahlung im sichtbaren, Ultraviolett- und Infrarotbereich (Gefahr einer Netzhautschädigung nicht ausgeschlossen),
  • Krafteinwirkung auf den Körper durch explosionsartig entstehende Druckwellen infolge rascher Erwärmung des Gases rund um den Lichtbogen,
  • Beeinträchtigung des Gehörs durch Schallimpulse hoher Energie und einer möglichen Überschreitung des zulässigen Spitzenschalldruckpegels gemäß LärmVibrationsArbSchV von LpCpeak = 137 dB(C),[2]
  • hohe thermische Belastung des menschlichen Körpers durch Entzündung von Kleidungsstücken, aber auch durch optische Strahlung, Spritzer sowie durch die Plasma- und Gasströmung,
  • Gefahr einer Emission toxischer Gase (z. B. Metalldämpfe) und heißer Partikel durch in Brand geratene Materialien.
[1] Mattiuzzo: Gefährdungen durch Störlichtbögen, Technische Sicherheit, Bd. 2 (2012) Nr. 5, S. 50–52.
[2] Pangert: Messung von Spitzenschalldruckpegeln bei Störlichtbögen, Z. sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell 11(2012) S. 519–521.

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