Während der Produktion von Chemikalienschutzhandschuhen werden einzelne Handschuhe aus einem einzelnen Los oder einer Charge entnommen. Entsprechend dem Prüfverfahren nach DIN EN 374-2 wird festgestellt, ob diese dicht sind. Die Prüfung erfolgt in zwei Schritten und wird hier nur grob beschrieben.

Zunächst wird auf sichtbare Fehlstellen (z. B. Risse oder Löcher) untersucht. Sind derartige Fehlstellen vorhanden, hat der Handschuh die Sichtkontrolle nicht bestanden. Anschließend wird der Handschuh auf einen Teil des Prüfgerätes aufgespannt und unter Wasser getaucht mit Luft aufgeblasen. Der Prüfdruck ist dabei an die Nenndicke der Handschuhe angepasst. Der Handschuh wird im Wasser gedreht, wobei er mindestens 30 Sekunden lang auf ein Aufsteigen von Luftblasen geprüft wird.

Nicht jeder Chemikalienschutzhandschuh ist für die sog. Luft-Leck-Prüfung geeignet. Stark unterschiedliche Schichtdicken können beim Handschuh dafür verantwortlich sein, dass z. B. einige Teile zu stark aufgeblasen werden, während andere Teile gar nicht mit Luft gefüllt sind. Sollte ein Chemikalienschutzhandschuh für die Luft-Leck-Prüfung nicht geeignet sein, wird die Wasser-Leck-Prüfung angewendet. Dabei wird der Handschuh aufgehängt und mit Wasser gefüllt. Der Handschuh bleibt zwei Minuten hängen und wird anschließend auf Leckstellen untersucht.

Werden Leckstellen festgestellt, dann muss der Fehler im Produktionsprozess gefunden werden, damit wieder fehlerfreie Ware hergestellt werden kann.

Chemikalienschutzhandschuhe, die entsprechend dem Prüfverfahren nach DIN EN 374-2 Widerstand gegen Penetration bieten, weisen auch einen ausreichenden Schutz gegen mikrobiologische Gefahren auf.

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