- Belastung und Beanspruchung der Kniegelenke durch langandauerndes Hocken und Knien beim Spachteln des Estrichs, bei Auftragen des Klebers und Verlegen des Parketts bzw. anderer Bodenbeläge mit der Folge von Schleimbeutelentzündungen, Meniskusschäden, chronische Kniegelenkbeschwerden (Gonarthrose),[2]
- Heben und Tragen von Holz-, Kleber- und Lackgebinden und Gefahr von Wirbelsäulenschäden,
- Gehörbeanspruchung durch lärmintensives Sägen und Schleifen von Holz- und Parkettelementen,
- Exposition gegenüber kanzerogen und allergisierend wirkenden Hartholzstäuben (z. B. Eiche, Buche, tropische Hölzer) und Gefahr der Erkrankung an Ardenokarzinomen der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen,[3]
- Beeinträchtigung der Atemwegsorgane beim Kleben und Versiegeln durch Umgang mit lösemittelhaltigen Arbeitsstoffen (z. B. Toluol, Xylol, Methanol, Aceton),[4]
- Hautirritationen und Erkrankungen durch Hautkontakt mit Klebstoff, Holzschutz- und Versiegelungsmitteln,[5]
- psychische Belastung und Beanspruchung durch ständigen Termin- und Zeitdruck,
- Infektionsgefahr bei Verlege- bzw. Reparaturarbeiten in bewohnten Räumen von Kunden (z. B. Corona-Virus SARS-CoV-2),
- unfallbedingte Verletzungen beim Sägen und Schleifen,
- Brand- und Explosionsgefahr beim Umgang mit lösemittelhaltigen Produkten.
TAD HBG, HBG-Mitteilung 70 (1992) S. 24–26.
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