Optische Strahlung ist jede elektromagnetische Strahlung im Bereich von 100 nm bis 1 mm Wellenlänge und umfasst ultraviolette Strahlung (UV), sichtbares Licht und Infrarotstrahlung (IR).
Im Gegensatz zur natürlichen Strahlung geht künstliche optische Strahlung von künstlichen Strahlenquellen aus.
Man unterscheidet Laserstrahlung und inkohärente optische Strahlung, die anders als Laserstrahlung ohne feste Phasenbeziehung der elektromagnetischen Wellen ist. Sie wird z. B. von Glühlampen, Leuchtstofflampen, LED, Gasstrahlern, Metall- und Glasschmelzen sowie Schweißlichtbögen emittiert.
Der Einsatz von Lasern birgt wegen erhöhter Intensität und großer Reichweite des Strahls besondere Gefahren. Es bestehen v. a. Gefährdungen der Augen und der Haut. Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Es gelten i. W. folgende Regelungen:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- DIN EN 60825 Teile 1, 2, 4 "Sicherheit von Lasereinrichtungen"
- DGUV-V 11 "Laserstrahlung"
- Empfehlung des IFA "Expositionsgrenzwerte zum Schutz der Haut vor Verbrennungen durch Wärmestrahlung"
- TROS IOS (Inkohärente Optische Strahlung) Teile 1–3
- TROS Laserstrahlung Teile 1–3
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