Bei allen Vorteilen kann Nudging nur als persönliche bzw. personenbezogene Maßnahme gewertet werden. Als Mittel zur Verhaltensprävention sind Nudges lediglich auf der untersten Ebene der Maßnahmenhierarchie anzusiedeln. Nur wenn Substitution sowie technische und organisatorische Maßnahmen zur Behebung eines Sicherheitsproblems nicht greifen oder nicht genügen, kann (zusätzlich) über den Einsatz von Nudges nachgedacht werden.

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