ASR A3.4: Beleuchtung und Sichtverbindung
Fassung 05.05.2023
Fundstelle GMBl. Nr. 32 vom 05.05.2023 S. 679
Änderung Neufassung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Es wurden i. W. folgende Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen:

Im Titel wurde "und Sichtverbindung" ergänzt, entsprechend der inhaltlichen Erweiterung der ASR um den Abschn. 4 "Sichtverbindung nach außen", untergliedert in die Abschnitte 4.1 "Grundsatz" und 4.2 "Als Sichtverbindung dienende Fenster, Türen oder Wandflächen", sowie die zugehörigen Anhänge 1 und 2.

Anhang 1 liefert eine Entscheidungshilfe, ob die Anforderung an eine Sichtverbindung nach Nr. 4 Abs. 1 des Anhangs der ArbStättV für einen konkreten Raum gilt, Anhang 2 nennt Beispiele für mögliche Ausgleichsmaßnahmen bei unzureichender Sichtverbindung. Zusätzlich erfolgten im gesamten Text redaktionelle Anpassungen, mit Klarstellung des Gewollten.

 

 
ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Fassung 30.03.2023
Fundstelle GMBl. Nr. 31 vom 27.04.2023 S. 652
Änderung neuer Anhang A4
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Der neue Anhang enthält ergänzende Anforderungen zu Nr. 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung bezüglich Kantinen.

 

 
TRBA 110: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Biostoffen in der biotechnologischen Produktion von Biopharmazeutika, Diagnostika und Impfstoffen
Fassung 17.02.2023
Fundstelle GMBl. Nr. 13 vom 17.02.2023 S. 260
Änderung Neuregelung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die TRBA beschreibt den Arbeitsschutz von Beschäftigten, die unter gezieltem Einsatz definierter Biostoffe Biopharmazeutika, Diagnostika oder Impfstoffe herstellen. Dabei werden in biotechnologischen Herstellungsverfahren Verfahrensschritte wie zum Beispiel Anzucht, Fermentation in Bioreaktoren und anschließende Aufreinigung sowie spezielle Verfahrensschritte der klassischen oder modernen Impfstoffproduktion angewendet.

Die TRBA konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung, insbesondere des Anhangs III "Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie" für biotechnologische Produktionsverfahren bei der Herstellung von Biopharmazeutika, Diagnostika und Impfstoffen.

Die TRBA legt die Mindestanforderungen an die baulichen, technischen und organisatorischen sowie persönlichen Schutzmaßnahmen bei kommerziellen biotechnologischen Produktionsprozessen für Tätigkeiten mit Biostoffen fest. Die Anforderungen sollen Gefährdungen für die Beschäftigten, die sich aus den Tätigkeiten mit Biostoffen im Produktionsbereich im Normalbetrieb sowie bei Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung wie beispielsweise Instandhaltungsarbeiten oder Betriebsstörungen ergeben können, insgesamt vermeiden. Und wenn das nicht möglich ist, auf ein Minimum reduzieren. Das Substitutions- und Minimierungsgebot ist in Produktionsbetrieben und technischen Bereichen aufgrund der größeren Volumina und Mengen stringenter umzusetzen als im Laborbereich.

 

 
TREMF HF: Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz
Fassung 06.01.2023
Fundstelle GMBl. Nr. 3–12 vom 14.02.2023 S. 140
Änderung Neuregelung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die Technische Regel dient dem Schutz vor direkten und indirekten Wirkungen durch elektromagnetische Felder (EMF) am Arbeitsplatz. Der Teil "Allgemeines" erläutert den Anwendungsbereich der EMFV und enthält die wesentlichen Begriffe, die bei der Umsetzung der EMFV relevant sind, sowie Angaben zu tatsächlichen und möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durch EMF.

Gegenstand der TREMF sind:

  1. Die wesentlichen Begriffe, die bei der Umsetzung der EMFV hinsichtlich elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz relevant sind;
  2. Die Beurteilung der Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten und besonders schutzbedürftigen Beschäftigten durch diese EMF;
  3. Wie diese EMF gemessen oder berechnet und bewertet werden;
  4. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch EMF.

 

 
TREMF MR: Magnetresonanzverfahren
Fassung 06.01.2023
Fundstelle GMBl. Nr. 3–12 vom 14.02.2023 S. 235
Änderung Neuregelung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die Technische Regel beschreibt die Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 EMFV bei der Anwendung von Magnetresonanzverfahren. Die TREMF MR konkretisiert weiterhin bei der Anwendung von Magnetresonanzverfahren die Messung, Berechnung und Bewertung von EMF und die Vorgaben der EMFV innerhalb des durch ArbSchG vorgegebenen Rahmens.

Gegenstand dieser TREMF sind die wesentlichen Begriffe, die bei der Umsetzung der EMFV hinsichtlich statischer und zeitveränderlicher elektrischer und magnetischer Felder, die bei Magnetresonanzverfahren eingesetzt werden, relevant sind, Angaben zu tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durch diese EMF, wie diese EMF gemessen oder berechnet und bewertet werden sowie die Maßnahmen zur Vermeidung und Verri...

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