Bayerische Bauordnung (BayBO)
Fassung 24.07.2020
Fundstelle GVBl. Nr. 21 vom 31.07.2020 S. 381
Änderung Art. 83
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die Übergangsvorschrift, die sich auf die Errichtung von Windenergieanlagen bzw. deren Genehmigung bezieht, wird angepasst.
 
Nichtraucherschutzgesetz Hessen (HessNRSG)
Fassung 23.06.2020
Fundstelle GVBl. Nr. 36 vom 23.06.2020 S. 430
Änderung § 6
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die Geltungsdauer wird bis zum 31.12.2021 verlängert.
 
Hessisches Wassergesetz (HWG)
Fassung 04.09.2020
Fundstelle GVBl. Nr. 46 vom 10.09.2020 S. 573
Änderung § 25
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Ein Verweis wird redaktionell angepasst.
 
Niedersächsische Bauordnung (NbauO)
Fassung 15.07.2020
Fundstelle Nds. GVBl. Nr. 27 vom 17.07.2020 S. 244
Änderung §§ 53, 61, Anhang
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Innenarchitekten können als Entwurfsverfasser Bauvorlagen für Nutzungsänderungen von Gebäuden unterschreiben.

Bestimmte vorübergehende Nutzungsänderungen werden vom Erfordernis der Genehmigung befreit.

Behelfsbauten, die in einer Notsituation erforderlich sind, dem Brandschutz, dem Bevölkerungsschutz, der medizinischen Versorgung oder der Unterbringung des für diese Zwecke erforderlichen Personals dienen und nur vorübergehend aufgestellt werden, sind verfahrensfrei und werden dementsprechend in den Anhang der Bauordnung aufgenommen.

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