ADR-Anlagen 2021
Fassung 11.01.2022
Fundstelle VkBl. 26.01.2022 S. 62
Änderung Multilaterale Vereinbarung M344 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung elektronischer Sprengkapseln der UN-Nummern 0511, 0512 und 0513
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Abweichend von den Vorschriften des Unterabschnitts 2.1.2.2 dürfen für Gegenstände, die der im Glossar der Benennungen in Unterabschnitt 2.2.1.4 erläuterten Begriffsbestimmung von SPRENGKAPSELN, ELEKTRONISCH entsprechen und der UN- Nummer 0511, 0512 oder 0513 zugeordnet sind, die Eintragungen für SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (UN-Nummer 0030, 0255 oder 0456) weiterverwendet werden. Dies gilt bis 31.12.2022.
 
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Fassung 18.03.2022
Fundstelle BGBl. I Nr. 10 vom 18.03.2022 S. 473
Änderung § 18
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Es wird eine Verordnungsermächtigung angepasst.
 
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Fassung 18.03.2022
Fundstelle BGBl. I Nr. 10 vom 18.03.2022 S. 466
Änderung §§ 11, 11a
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Es wird eine Regelung zur Bezahlung von Leiharbeitern bei Kurzarbeit und zur entsprechenden Anrechnung angepasst.
 
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Fassung 26.04.2022
Fundstelle BGBl. I Nr. 14 vom 29.04.2022 S. 674
Änderung Diverse §§
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Es werden Regelungen zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und Gewährleistung der Versorgungssicherheit eingefügt.

Der Betreiber einer Gasspeicheranlage hat vertraglich sicherzustellen, dass zwischen dem 01.10. und dem 01.02. die betriebenen Gasspeicheranlagen folgende Füllstande aufweisen: am 01.10. 80 %, am 01.11. 90 % und am 01.02. 40 % (Füllstand = der prozentuale Anteil am Arbeitsgasvolumen der Gasspeicheranlage). Außerdem muss der Anlagenbetreiber bereits am 01.08. in der Lage sein, nachzuweisen, dass die Füllstandsvorgaben erreicht werden können.

Es wird festgelegt, dass Ausschreibungen von Gas-Optionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu etablieren sind. Dazu hat der Marktgebietsverantwortliche nach Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur in marktbasierten, transparenten und nichtdiskriminierenden öffentlichen Ausschreibungsverfahren strategische Optionen zur Vorhaltung von Gas in angemessenem Umfang zu beschaffen. Ziel ist, dass die vorgegebenen Füllstände in Gasspeicheranlagen in der Heizperiode erreicht werden können. Die Kosten werden umgelegt.

Die Regelungen gelten bis einschließlich 31.03.2025.
 
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Fassung 18.03.2022
Fundstelle BGBl. I Nr. 11 vom 25.03.2022 S. 498
Änderung Diverse §§, Anlagen
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Mit Wirkung zum 30.06.2022 werden Vorschriften zur Fahrprüfung angepasst. Dies betrifft insbesondere den Fall der Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, da die Fahrprüfung mit einem solchen Fahrzeug absolviert wird. Diverse Anlagen werden angepasst.
 
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Fassung 18.03.2022
Fundstelle BGBl. I Nr. 10 vom 18.03.2022 S. 466
Änderung Diverse §§
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Verschiedene Regelungen zu Nachweisen (Impf-/Test-/Genesenennachweis bzw. -zertifikat) und Dokumentation im Hinblick auf Covid-19 werden angepasst.
Fundstelle BGBl. I Nr. 10 vom 18.03.2022 S. 473
Änderung § 56
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die Regelung zur Entschädigung wird angepasst.
 
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
Fassung 18.03.2022
Fundstelle BGBl. I Nr. 10 vom 18.03.2022 S. 473
Änderung §§ 45, 111, 111c
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Der coronabedingte Anspruch auf erweitertes Krankengeld bei Erkrankung des Kindes wird verlängert bis 23.09.2022.

Verordnungsermächtigungen werden angepasst.

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