Das AMS soll dazu beitragen, den Arbeitsschutz in die betrieblichen Abläufe zu integrieren und damit die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.

1.1 Ziele des Leitfadens

Der Leitfaden gibt Orientierung für

(a) die Integration von AMS-Elementen in das gesamte Managementsystem einer Organisation;

(b) die Entwicklung freiwilliger Vereinbarungen zur wirksameren Einhaltung von Vorschriften und Regelungen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsschutzleistung herbeizuführen;

(c) die Entwicklung spezifischer Handlungshilfen, um den Bedürfnissen von Organisationen, abhängig von ihrer Größe und der Art ihrer Aktivitäten sowie den vorhandenen Gefährdungen und damit verbundenen Risiken, gerecht werden zu können;

(d) die freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit des AMS einer Organisation z.B. durch eine Systemkontrolle im Rahmen eines möglichen Angebots der staatlichen Arbeitsschutzbehörden oder der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Einen Zwang zur Zertifizierung schließt der Leitfaden aus.

1.2 Ziele eines Arbeitsschutzmanagementsystems

Auf der Ebene der Organisation soll das AMS alle Angehörigen der Organisation motivieren, sich aktiv an einer systematischen Durchführung des Arbeitsschutzes zu beteiligen.

Es zielt auf:

  1. die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften,
  2. das systematische Ineinandergreifen der Elemente des AMS der Organisation (vgl. Abb. 2),
  3. die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsschutzleistung und
  4. die Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die Abläufe der Organisation, auf eine Weise, die gewährleistet, dass sie gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit leisten können.

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