Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen durch eine "geeignete Organisation", die Bereitstellung der "erforderlichen Mittel", das Einbinden in die "betrieblichen Führungsstrukturen" und die Sicherstellung der "Mitwirkungspflicht" seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Namentlich in der DGUV Vorschrift 2 wird beschrieben, in welchem Zeit- und Leistungsumfang dies durch geeignete Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner zu erfüllen ist.

Unternehmer neigen im Rahmen dieser Verpflichtungen dazu, sich im Sinne eines vermeintlichen optimalen Kosten-Nutzen-Effektes auf das gesetzlich notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Häufig liegt das auch an der Unwissenheit über die Wirkungszusammenhänge von Produktivität, Qualität sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

7.1 Einfluss externer Experten

Besonders die vielen freiberuflich tätigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte können hier im Rahmen ihrer Beratungsarbeit verstärkt Einfluss nehmen. Sie werden von den Kleinunternehmern als Experten engagiert und respektiert. Best-Practice-Beispiele zeigen, wie ihre fachlichen Hilfestellungen und praktischen Verbesserungsvorschläge oft unmittelbar zu wirtschaftlichem Nutzen durch Reduzierung von Ausfallzeiten und Optimieren von Arbeitsprozessen führen.

 
Praxis-Beispiel

Finanzielle Auswirkungen deutlich machen

Investitionen in ein Ordnungssystem für Material und Werkzeuge scheinen für den Inhaber eines 5-Mannbetriebs speziell für den Arbeitsschutz auf den ersten Blick "wenig zu bringen". Können dagegen die externen Berater die finanziellen Auswirkungen deutlich machen, wenn sich evtl. Stress (durch ewiges Suchen) reduzieren, Unfälle (durch herumliegende Teile, defektes Werkzeug) vermeiden und Arbeitsprozesse samt -qualität (schnelle Zugriffe, bessere Konzentration auf das Wesentliche) verbessern lassen, dann ist auch eine wachsende Akzeptanz für solche Maßnahmen wahrscheinlich. Ebenso vergrößern sie durch weitere problematisierende Impulse etwa zum Thema Demografie und Zukunftssicherung das Handlungsspektrum des Unternehmers sowie die eigenen Kompetenzfelder.

7.2 Einfluss interner Akteure

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte haben zwar maßgeblichen Einfluss auf die Güte der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Betrieben, befinden sich aber andererseits "nur" in einer beratenden/kontrollierenden Funktion und haben keine unternehmerische Entscheidungsbefugnis. Größte Bedeutung kommt hierbei ihrer Motivations- und Überzeugungskraft gegenüber den Verantwortlichen im Unternehmen zu. Es sind dies die Inhaber, Vorstände, Geschäftsleitung, das Managementboard, die über die zur Verfügung gestellten Ressourcen, wie Geld, Investitionen, Organisationsstrukturen, Beschäftigtenzahlen usw., entscheiden.

Im letzten Jahrzehnt hat sich in der Betriebswirtschaftslehre dazu der Begriff des Stakeholder-Prinzips etabliert.[1] Im übertragenem Sinn kann man die genannten Ressourcenlieferanten als Stakeholder bezeichnen, mit deren Hilfe die eigenen gesteckten Ziele und Aufgabenstellungen möglichst optimal zu erreichen sind. Es geht somit um deren positive Beeinflussung.

Das betriebswirtschaftliche Interesse des Stakeholders wird davon geleitet, die eingesetzten Ressourcen in einem vorteilhaften Kosten-Nutzen-Verhältnis zu halten. Argumentationshilfen liefern hier internationale Forschungsprojekte zum Return on Prevention (ROP).[2] Sie belegen, dass im Durchschnitt jeder in Sicherheit und Gesundheit investierte Euro im Verhältnis 1:1,6 einen Nutzen generiert. Bei hohem Gefahrenpotenzial und niedrigem Schutzniveau ist dieser Faktor noch erheblich höher!

[1] Riffert: Der Stakeholder-Ansatz im Unternehmen, GRIN Verlag, München 2003, https://www.grin.com/document/31750.
[2] Bräunig/Kohstall: Berechnung des internationalen "Return on Prevention" für Unternehmen: Kosten und Nutzen von Investitionen in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, DGUV Report 1/2013.

7.3 Mikropolitik

Betriebliche Mikropolitik[1] bedeutet, alltägliche Strategien, Taktiken, Vorgehensweisen zu nutzen, um individuelle Ziele zu erreichen. Überzeugungsprozesse bei relevanten Entscheidern einleiten, Koalitionen und Interessengemeinschaften bilden, sich selbst aktiv in Projekte oder Aktionen einbringen, ein eigenes positives Image aufbauen u. a. m. sind Beispiele einer förderlichen Vorgehensweise. Dabei ist eine kooperative Grundhaltung gefragt, die stets das Wohl des Ganzen im Blick behält.

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