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Mutterschutz

Julius Scheil, Joachim Schwede †
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Zusammenfassung

 
Begriff

Mutterschutz sind die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Normen zum Schutz von Wöchnerinnen vor und nach der Geburt eines Kindes. Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sind einige Besonderheiten zu beachten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind schwangere und stillende Frauen am Arbeitsplatz weitgehend geschützt. Daneben gelten selbstverständlich alle anderen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, wie etwa

  • das Arbeitsschutzgesetz
  • das Chemikaliengesetz und
  • das Arbeitszeitgesetz.

Abschn. 6 ASR A4.2 sieht eine Sonderreglung hinsichtlich der Einrichtung von Liege- und Ruheräumen für schwangere und stillende Frauen vor.

1 Pflichten der schwangeren Frau

Die schwangere Frau soll im Interesse ihrer eigenen Gesundheit und der ihres Kinds sofort nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft den zuständigen Vorgesetzten unterrichten (Mitteilungspflicht, § 15 MuSchG). Ausreichend ist eine mündliche Mitteilung. Der Vorgesetzte kann die Vorlage einer – meistens – kostenpflichtigen ärztlichen Bescheinigung verlangen. Dann hat der Arbeitgeber diese Kosten nach § 9 VI MuSchG zu erstatten.

Wer ist geschützt?

Der persönliche Geltungsbereich des MuSchG ist in § 1 Abs. 2 MuSchG aufgeführt und deutlich weiter gefasst als früher. Angeknüpft wird an den Begriff des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 SGB IV. Darüber hinaus gilt das MuSchG auch unabhängig vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich für

  1. Frauen in betrieblicher Berufsausbildung und Praktikantinnen i. S. d. § 26 BBiG,
  2. Frauen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind,
  3. Frauen, die als Entwicklungshelferinnen tätig sind,
  4. Frauen die als Freiwillige i. S. des Jugend- oder Bundesfreiwilligend...

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