Natürlich ist jeder Mitarbeiter dadurch, dass er informiert, unterwiesen und angehalten wird, sich sicher zu verhalten, in den betrieblichen Arbeitsschutz einbezogen. Mitarbeitereinbindung geht aber darüber hinaus. Mitarbeiter erhalten Gelegenheiten, sich entsprechend ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen verstärkt aktiv einzubringen.

Solche Maßnahmen zielen darauf ab,

  • bestehende Risiken abzubauen bzw. zu entschärfen sowie Gefahren, Gefährdungen und Gesundheitsrisiken zu vermeiden;
  • das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeiter zu steigern;
  • die Risikokompetenz der Mitarbeiter (also vor allem das Kennen und Erkennen von Gefährdungen, die richtige Einschätzung der Gefährlichkeit, die Fähigkeit zum risikoangepassten Handeln, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit für das sichere Handeln sowie das eigenständige Übertragen von Verhaltensanforderungen auf andere Situationen) zu fördern;
  • beim Management das Verständnis "Sicherheit und Gesundheitsschutz sind wichtige Führungsaufgaben" zu fördern sowie
  • die betriebliche Sicherheitsarbeit effizienter zu gestalten.

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